| Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesleitung (dort beschlossen am: 04.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.05.2026, 10:35 |
A4: Arbeitsordnung Schutz und Fürsorge im VCP
Antragstext
Begründung
Die VCP-Bundesversammlung hat 2010 ein Selbstverständnis zum „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ als Anhang zur Bundesordnung beschlossen, welches 2014 im Rahmen der Fusion als Ordnung verstetigt wurde. Die Bundesführung aus Bundesleitung und Bundesrat beschloss 2019 die Initiierung eines Aufarbeitungsprozesses. Die Bundesversammlung 2023 wurde mit dem Beschluss zu einer wissenschaftlichen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im VCP dabei noch konkreter.
Jeder dieser Beschlüsse war, für sich gesehen, richtig und wertvoll. Mit der Handreichung „achtsam & aktiv“ haben wir grundlegendes Wissen zu sexualisierter Gewalt, eine Haltung dazu, weitgehend funktionierende Präventions- und Interventionsmaßnahmen sowie erste Ideen zu Aufarbeitung in den Verband transportiert. Mit den Erkenntnissen aus der Arbeit in den Bereichen Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung sexualisierter Gewalt im VCP, soll mit dieser Arbeitsordnung der Rahmen im VCP weiter gesetzt und Verbindlichkeit gestärkt werden. Die Arbeitsordnung bündelt dazu Mindestanforderungen in den vier Säulen Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung und ordnet Verantwortung sowie Dokumentation entlang der Verbandsebenen verbindlich zu.
Es ist naheliegend und wichtig, dass wir als VCP, der wir Kinder- und Jugendverband sind, Kinder- und Jugendschutz in den Fokus stellen. Im VCP, aber auch im wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs haben wir seit 2010 gelernt, dass sexualisierte Gewalt differenzierter betrachtet werden muss, weil diese im Kern immer auch Ausdruck von Machtmissbrauch ist - und weil Machtasymmetrien je nach Rolle, Alter, Geschlecht, Zugehörigkeit und Abhängigkeiten unterschiedlich wirken. Unser Anspruch als VCP muss sein, unsere Schutz- und Fürsorgestandards dahingehend weiterzuentwickeln, dass Kinder- und Jugendschutz mit Sensibilität für Kultur und Macht einhergeht. Der VCP versteht dies als Beitrag zum Gewaltschutz insgesamt; der Beschluss fokussiert bewusst sexualisierte Gewalt, weil hierfür besondere Schutz-, Aufarbeitungs- und Anerkennungsanforderungen gelten.
Ausführungsbestimmungen zu unserer Satzung sind u.a. in Arbeitsordnungen geregelt, welche für alle Mitglieder und Gliederungen verbindlich sind. Die bisherige Ordnung „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ formuliert vor allem ein Selbstverständnis und persönliche Selbstverpflichtungen. Sie setzt damit wichtige Orientierung, enthält aber keine verbindlichen Mindestanforderungen und strukturellen Zuständigkeiten für alle Ebenen. Dies ändert sich mit der neuen Arbeitsordnung: Sie definiert Standards und macht Umsetzungspflichten nachvollziehbar. Diese auszudifferenzieren wird mit Beschluss dieser Ordnung eine zentrale Aufgabe des Verbands auf allen Ebenen.

Kommentare