| Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesleitung und Bundesrat (dort beschlossen am: 11.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.05.2026, 07:13 |
A8: Einführung einer weichquotierten Redeliste mit Erstrederecht
Antragstext
Begründung
Die quotierte Redeliste ist ein gleichstellungspolitisches Instrument zur Förderung einer ausgewogenen verbalen Beteiligung aller Geschlechter in der Gremienarbeit. Ziel ist es, strukturelle Unterschiede in Kommunikationsstilen sowie in Redehäufigkeiten auszugleichen und insbesondere FLINTA*-Personen die aktive Beteiligung an Debatten zu erleichtern.
Die weichquotierte Ausgestaltung verbindet das Anliegen der Geschlechtergerechtigkeit mit der notwendigen Flexibilität für lebendige und sachorientierte Diskussionen.
Ein Erstrederecht trägt dazu bei, informelle Macht- und Sprechmuster aufzubrechen, die sich insbesondere zu Beginn von Debatten auswirken. Das Erstrederecht unterstützt eine ausgewogenere Beteiligung und stärkt die Sichtbarkeit bislang unterrepräsentierter Perspektiven. Als ordnende Verfahrensregel fördert es Transparenz, Fairness und die gleichberechtigte Teilhabe an der gemeinsamen Willensbildung.

Kommentare
ronge:
Jonathan:
quotiert würde bedeuten, dass immer im Wechsel männlich und FLINTA* reden dürfen (weich bedeutet, dass die Debatte nicht vorbei ist, wenn sich nur noch eine von beiden Gruppen meldet)
Erstrederecht bedeutet, dass Personen die sich zu der Sache (?) noch nicht gemeldet haben, vor Menschen sprechen dürfen, die bereits einen Redebeitrag zu der Sache (?) hatten.
Paula Kanzleiter:
Einmal gilt: Der Antrag umfasst ein Erstrederecht und eine weiche Quotierung nach Vielfaltsmerkmalen mit einem besonderen Fokus auf Geschlecht, das wird manchmal auch als doppelte Quotierung bezeichnet. Beide Quotierungen sind aber getrennt voneinander zu betrachten. Das Erstrederecht gilt unabhängig vom Geschlecht und soll Menschen in die Debatte holen, die sich noch nicht beteiligt haben, wer sich zum ersten Mal meldet wird nach in der Redeliste nach vorne gezogen. Das kann z.B. dabei helfen, diejenigen zu beteiligen, die das erste Mal auf einer BV sind. Die Quotierung nach Geschlecht und Vielfaltsmerkmalen richtet sich explizit an eine Unterrepräsentation, die wir auf den letzten BVs durch die Genderwatch festgestellt haben. Wir wissen, dass es FLINTA* sind, die relativ unterrepräsentiert sind. Der VCP ist hier kein Sonderfall, Erfahrungen mit Quoten wurden in verschiedenen Organisationen schon gemacht, weil es diese Ungleichheit immer wieder gibt. Daher werden in der Quotierung zunächst einmal FLINTA* (d.h. Frauen, Lesben, Intergeschlechtliche, trans* Personen und ageschlechtliche Personen) adressiert. Diese Quotierung nach Geschlecht wird üblicherweise mit einem Reißverschlussprinzip umgesetzt. Es gibt hier also keine generelle Bevorzugung, sondern eine Abwechslung.
Die ganz konkrete Umsetzung, das siehst du völlig richtig, lässt der Antrag offen. Das ist bewusst so gewählt. Der Antrag bildet eine Aufgabe an den BVV, der dann die Möglichkeit der Ausgestaltung hat. Es gibt verschiedene Option, eine Quotierung auch unabhängig von optischen Merkmalen oder dem Zwang zum Outing umzusetzen - man kann zum Beispiel eine offene und eine FLINTA*-Redeliste aufsetzen. Auch für das Erstrederecht gibt es verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten.
Zuletzt bedeutet eine explizit weich quotierte Redeliste aber auch, dass eine Abwesenheit von FLINTA*-Beiträgen nicht dazu führen wird, dass Beiträge untergehen. Sollte es an einem Punkt allein Beiträge ohne Anspruch auf Quotierung geben, werden die einfach wie sonst auch aufgerufen. Eine weiche Quotierung kann dabei helfen, mehr Perspektiven in eine Debatte einzubringen, sie begrenzt aber nicht, wer an dieser Debatte teilnehmen kann.
Ich hoffe, diese Punkte beantworten deine Fragen, melde dich ansonsten sehr gerne nochmal!