Veranstaltung: | 55. VCP-Bundesversammlung |
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Antragsteller*in: | Bundesrat 2 / 2024 und Bundesleitung (dort beschlossen am: 21.04.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.05.2024, 17:36 |
A10: Ordnungsänderung: "Schutz von Kindern und Jugendlichen"
Antragstext
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Das Dokument Schutz von Kindern und Jugendlichen wie folgt zu ändern:
Prävention von sexualisier ter Gewalt
Das Selbstverständnis beschreibt einen Verhaltenskodex aller ehrenamtlichen und
hauptberuflichen Mitarbeitenden, der unser Handeln und unser Verhalten bestimmt.
Unser Selbstverständnis
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden und
Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen
Keine Ausnutzung der Rolle als Verantwortliche*r
Leitungspersonen und andere Mitarbeitende nutzen ihre Rolle nicht für sexuelle
Kontakte zu den ihnen anvertrauten jungen Menschen.
Kinder und Jugendliche ernst nehmen
Wir nehmen die individuellen Grenzempfindungen der Kinder und Jugendlichen ernst
und wahren diese
Begründung
Seit 2018 besteht eine einheitliche Regelung, dass wir im VCP u.a. mit Gendersternchen gendern wollen. Darüber hinaus hat die Bundesversammlung 2023 eine Namensänderung mit Gendersternchen beschlossen. Unsere Satzung und Ordnungen sind zum Teil älter als diese Regelungen und nur zum Teil mit Sternchen gegendert. Diese wichtigen Arbeitsdokumente sollten auch an die aktuell im VCP üblichen Regelungen zur Genderschreibweise angepasst werden.
Änderungsanträge
- Ä1 (Annika Kanitz (PG Queeres Pfadfinden), Eingereicht)
Kommentare
Miriam Kuhnke (Miri):
Annika Kanitz: