Veranstaltung: | 55. VCP-Bundesversammlung |
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Antragsteller*in: | Bundesrat 2 / 2024 und Bundesleitung (dort beschlossen am: 21.04.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.05.2024, 17:40 |
A8: Ordnungsänderung: "Trachtordnung"
Antragstext
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Die Trachtordnung wie folgt zu ändern:
Die Tracht ist ein äußeres Zeichen der Gemeinschaft einer Gruppe und damit des
gesamten Verbandes. Sie stellt über alle Grenzen hinweg ein Symbol für die
weltweite Verbundenheit der Pfadfinder*innen dar. Für die Einzelnen ermöglicht
sie auch äußerlich eine Identifizierung mit der Gruppe und dem Verband. Sie ist
darüber hinaus eine praktische Kleidung für Pfadfinder*innen und soll einfach
und preiswert sein. […] Die formale Ordnung darf niemals wichtiger sein als
individueller Spielraum, Kreativität und Inhalte der Pfadfinder*innenbewegung.
Halstuch: blau mit orangerotem Rand für die Kinderstufe, blau mit hellgrünem
Rand für Jungpfadfinder*innen, blau mit dunkelgrünem Rand für Pfadfinder*innen,
blau mit bordeauxrotem Rand für Ranger*Rover, blau mit lila Rand für alle
übrigen Mitglieder;
Webzeichen des Pfadfinderinnen-Weltverbands (WAGGGS) und Webzeichen der
Pfadfinder*innen-Weltorganisation (WOSM), alternativ Kombinationszeichen beider
Organisationen auf dem linken Ärmel, Oberkante etwa acht Zentimeter unter der
Ärmelkante;
Das Halstuch des Ringverbandes anstelle des jeweiligen VCP-Halstuchs (s. 2.1)
bei gemeinsamen Veranstaltungen der Verbände sowohl auf regionaler,
überregionaler, nationaler und internationaler Ebene.
Das Hemd des Ringverbandes bei gemeinsamen internationalen Delegationen der
Verbände im Ausland im Speziellen bei folgenden Veranstaltungen:
Pfadfinder*innenkreuz: als Anstecknadel auf der linken Brusttasche, zwischen
VCP-Zeichen und Taschenpatte für Kreuzpfadfinder*innen;
Begründung
Seit 2018 besteht eine einheitliche Regelung, dass wir im VCP u.a. mit Gendersternchen gendern wollen. Darüber hinaus hat die Bundesversammlung 2023 eine Namensänderung mit Gendersternchen beschlossen. Unsere Satzung und Ordnungen sind zum Teil älter als diese Regelungen und nur zum Teil mit Sternchen gegendert. Diese wichtigen Arbeitsdokumente sollten auch an die aktuell im VCP üblichen Regelungen zur Genderschreibweise angepasst werden.
Kommentare
Susi Heinrich:
konsequent wäre es auch, in Zeile 13 statt "übrigen" von den "erwachsenen" Mitgliedern zu sprechen. ( zu den übrigen zählen ja auch Familienmitglieder unterhalb der Kinderstufe...)
Annika Kanitz:
An sich gebe ich dir bei beidem Recht, aber das ist nicht der Inhalt unseres Antrags.....