Veranstaltung: | 55. VCP-Bundesversammlung |
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Antragsteller*in: | Bundesrat 1 / 2024 Webkonferenz (dort beschlossen am: 27.01.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.05.2024, 12:56 |
A3: Einsetzung eines Findungsausschusses
Antragstext
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Ergänzend zur Suche des Verbandes für die Vorstandswahlen 2025 wird ein
Findungsausschuss eingesetzt.
Der Ausschuss ist beauftragt Informationen zur Verfügung zu stellen, für
Interessierte ansprechbar zu sein, aktiv Menschen anzusprechen und diese
zu motivieren. Sobald mindestens eine Kandidatur feststeht verschiebt sich
die Rolle des Findungsausschusses vorrangig darauf, weiterhin ansprechbar
zu sein.
Der Ausschuss arbeitet mit dem Bundesrat zusammen und berichtet diesem
über Vorgehen und aktuellen Stand.
Der Ausschuss erstellt ein Aufgabenprofil und entwickelt Methoden im
Verband darüber zu informieren.
Der Ausschuss setzt sich aus zwei vom Bundesrat gewählten Personen, vier
von der Bundesversammlung gewählten Personen und ein Mitglied des
Bundesversammlungsvorstands zusammen. Diese kommen aus mindestens vier
verschiedenen VCP Ländern, eine Heterogenität bezüglich des Geschlechts
ist empfohlen.
Der Ausschuss beginnt seine Arbeit, sobald alle Personen gewählt sind. Die
Wahlen der benötigten Personen finden im Rahmen der Bundesversammlung 2024
und dem Bundesrat III (27.-29.09.24) statt.
Die Mitgliedschaft im Findungsausschuss schließt eine Kandidatur als
Bundesvorsitz nicht aus
Begründung
Die Amtszeit des aktuellen Bundesvorstands endet mit der Bundesversammlung 2025. Ein eingetragener Verein wie der VCP muss einen Vorstand haben. Es ist somit notwendig, auf der Bundesversammlung 2025 Vorstandswahlen für die folgenden drei Jahre durchzuführen.
Unabhängig davon, ob alle oder einzelne der aktuellen Vorstandsmitglieder sich für eine weitere Kandidatur entscheiden werden, empfiehlt der Bundesrat die Einsetzung eines Findungsausschusses, um sicher zu stellen, dass sich Kandidat*innen für den Vorstand zu Wahl stellen. Interessierte Personen haben so neutrale Ansprechpartner*innen im Findungsausschuss, die sie unverbindlich zu den Tätigkeiten im Vorstand befragen können. Wünschenswert ist es eine Vielzahl von Kandidat*innen zu finden, so dass der Verband die Möglichkeit hat eine Auswahl zu treffen.
Der Findungsausschuss soll daher ansprechbar für Interessierte sein, Ideen zur Findung geeigneter Kandidaten entwickeln und auf Menschen zugehen. Sofern gewünscht, bietet er Unterstützung für die Entscheidungsfindung, ggf. auch durch Vermittlung geeigneter Kontakte. Die vorgeschlagene Zusammensetzung ist inhaltsgleich zum 2017 und 2022 eingesetzten Findungsausschuss. Sowohl die Gruppengröße als auch der „Rundblick“ aus verschiedenen (Länder-)perspektiven hat sich bewährt.
Die Einbindung des Bundesrates und des Bundesversammlungsvorstandes ist passend, da diese die Arbeit auf Bundesebene und somit die Handlungsfelder der Bundesleitung und des Vorstandes einschätzen können.
Eine enge Anbindung an den Bundesrat erscheint angemessen, da dieser sich selbst in der Verantwortung sieht, die Findung eines nachfolgenden Bundesvorstandes zu fördern und den Prozess entsprechend zu unterstützen.
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