Veranstaltung: | 55. VCP-Bundesversammlung |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 01.02.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2024, 20:22 |
A2: Ordnungsänderung: Beitragsordnung - Anpassungen
Antragstext
Anpassung der Beitragsordnung wegen der erfolgten Beschlüsse der 54. BV zum
monatlichen Eintritt /Austritt und flexiblem Beitragseinzug:
In der Beitragsordnung steht bisher:
§1 Anmeldung, Nr. 5
Bei Eintritt während der ersten neun Monate eines Kalenderjahres wird der
Beitrag für das laufende Jahr, bei Eintritt während der letzten drei Monate
eines Kalenderjahres erst ab dem Folgejahr berechnet.
Änderungsvorschlag:
Bei Eintritt eines Mitglieds wird der Beitrag monatsgenau ab dem Monat des
Beitritts berechnet.
Sowie:
§ 12 Ende der Beitragspflicht,
1. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf der Mitgliedschaft.
Änderungsvorschlag:
1. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf der Mitgliedschaft. Endet die
Mitgliedschaft unterjährig, wird der Beitrag anteilig für die Monate der noch
bestehenden Mitgliedschaft im laufenden Jahr berechnet.
Begründung
Da es nun die Möglichkeit des Austrittes zu jedem Monat gibt und die Möglichkeiten der monatlichen Bietragszahlung sollte auch die Berechnung des Mitgliedsbeitrages monatsgenau erfolgen.
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