Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | Landesversammlung SH (dort beschlossen am: 08.03.2025) |
Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Eingereicht: | 23.04.2025, 15:47 |
Regelung zum Alkoholausschank auf dem Bundeslager 2026
Antragstext
Die Bundesversammlung möge für das Bundeslager 2026 eine Regelung zum
Alkoholkonsum während des Lagers beschließen.
(1) Der Ausschank und der Konsum sind nur in den Oasen und auf einem physisch
abgegrenzten Außengelände erlaubt. Die Menge an Oasen in denen kein Alkohol
ausgeschenkt wird muss mindestens gleichgroß der Menge an alkoholausschenkenden
Oasen sein.
(2) Es ist nur der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken, die nach
dem Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit ab 16 Jahren konsumiert werden
dürfen, zugelassen (z.B. Bier, Wein, Sekt). Nur die Oasen dürfen alkoholische
Getränke ausschenken. Es ist explizit verboten selbst alkoholische Substanzen
mitzubringen oder selbst mitgebrachte alkoholische Substanzen zu konsumieren.
(3) Der Ausschank beginnt frühestens um 22:00 Uhr, jedoch nicht vor Ende des
allgemeinen Programms. Der Ausschank endet spätestens um 2:00 Uhr. Zusätzlich
gibt es mindestens drei Abende, an denen kein Alkohol ausgeschenkt werden darf.
(4) Der Zugang zu den Oasen ist grundsätzlich allen Teilnehmenden gestattet und
es ist uns ein Anliegen, dass die Oasen nicht nur Kneipen, sondern auch zentrale
Treffpunkte sein sollen. Sobald der Alkoholausschank beginnt, ist dafür Sorge zu
tragen, dass Menschen unter 16 Jahren keinen Zugang mehr zu der Oase haben. Es
soll auf die alkoholfreien Oasen verwiesen werden.
(5) Menschen zwischen 16 und 18 Jahre dürfen pro Abend und Person eine
Maximalmenge von 27g reinem Alkohol konsumieren. Dies entspricht ca. 2 Bier
(0,33l) oder 1 Wein (0,25 l).
Menschen ab 18 Jahren dürfen pro Abend und Person eine Maximalmenge von 55g
reinem Alkohol konsumiert werden. Dies entspricht ca. 4 Bier (0,33l) oder 2 Wein
(0,25 l).
(6) Die Oase ist dazu angehalten, sichtlich angetrunkenen Personen den weiteren
Ausschank zu verwehren. Es gibt eine attraktive Auswahl alkoholfreier Getränke,
die günstiger sind als alle alkoholischen Getränke.
(7) Schutzkonzept: Es wird bis zum Bundeslager ein umfangreiches Schutzkonzept
erstellt, welches auch den Umgang mit und Konsum von Alkohol behandelt. Im
Schutzkonzept sind mindestens folgende Dinge geregelt: nüchterne Ansprechpartner
für Gruppenkinder, nüchterne Personen mit Führerschein, Aushängen von Kontakten
und Anlaufstellen vor Ort.
Begründung
Das Bundeslager ist ein Großlager, bei dem rund 5000 Pfadfinder*innen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammenkommen.
Der VCP e.V. ist ein Kinder- und Jugendverband, es liegt in unserer Verantwortung Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und sichere Räume zu schaffen. Der Konsum von berauschenden Substanzen widerspricht diesem Grundsatz.
Gleichwohl sind wir uns dessen bewusst, dass es im Bundesverband viele Gruppen gibt, bei denen Alkoholkonsum, wie in der breiten Gesellschaft, teil des Miteinanders ist.
Wir möchten kein generelles Alkoholverbot auf dem Bundeslager beantragen, da wir hier ein sehr großes Potential sehen, dass dieses heimlich umgangen wird. Hier würden wir dann die Kontrolle was und wie viel getrunken wird vollständig verlieren. Da hochprozentiger Alkohol einfacher zu schmuggeln ist, sehen wir eine große Gefahr, dass dieser auch auf dem Lager konsumiert werden würde. Gleichzeitig ist die Hemmschwelle sich Hilfe zu holen, wenn es Menschen schlecht geht oder sich Menschen unwohl fühlen sehr hoch, da man sofort zur “Petze” wird oder evtl. selbst im betrunkenen Zustand Hilfe holen muss. Mit dem Alkoholkonzept wollen wir einen Rahmen schaffen, in dem es für alle Beteiligten möglich ist, einfach zu intervenieren, wenn es Menschen schlecht geht. Daher halten wir einen kontrollierten Ausschank für sinnvoll. Mit der klar limitierten Menge an Alkohol pro Person und Abend beugen wir dem Risiko von Alkoholexzessen vor.
Wir sind uns bewusst, dass wir Teilnehmende und Leitungen auf dem Lagerplatz haben werden, die einer Risikogruppe angehören für riskanten Alkoholkonsum.
Wir rufen alle Menschen im Bundesverband dazu auf ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und sich zu bemühen riskanten Alkoholkonsum zu reduzieren und dadurch gesundheitliche Schäden zu vermindern. Schon geringe Mengen an Alkohol führen zu destruktiven Entwicklungs- und Umbauprozessen im Gehirn.
Wir wollen mit diesem Antrag den Konsum von Alkohol für alle so sicher wie möglich gestalten. Dazu gehört ein transparent gemachtes Schutzkonzept mit den oben genannten Inhalten.
Die erlaubte Menge orientiert sich am Nordlager 2016 und 2024, wo ein ähnliches Konzept zum Thema Alkohol bereits gut funktioniert hat.
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