Auf dem letzten Bundeslager gab es in unseren Stämmen viele Fälle, in denen Teile unserer Stammesrunde, welche teilweise 14-16 Jahre alt waren, vom Abendprogramm in den Großkonstruktionen mit Alkoholausschank, aber attraktivem Abendprogramm, ausgeschlossen wurden. Vor allem wenn Veranstaltungen wie z.B. eine große Singerunde ausschließlich in Großkonstruktionen mit Alkoholausschank stattgefunden haben. Als Sippe oder Stamm alleine zu entscheiden eine alternative Singerunde in der Großkonstruktion mit alkoholfreiem Abend zu veranstalten, kann diese Erlebnis von Singe Tradition einer großen Singerunde nicht ersetzen.
Zudem gab es Gruppendynamiken, in denen durch die Regelung, dass unter 16 jährige ab 22:30 keinen Zutritt mehr zu oben genannten Großkonstruktionen erhielten, einzelne Personen in Sippen oder Stämmen zurückgelassen wurden. Auch wenn wir das Zurücklassen verurteilen glauben wir, dass solche Fälle weder Einzelfälle bleiben werden noch bei gleichbleibendem Alkoholkonzept auf dem nächsten Bundeslager vermeidbar sind.
Viele haben durch diesen Ausschluss ihre Motivation verloren und nach 10 Tagen Ungleichbehandlung ihre ehrenamtliche Arbeit auf ein Minimum zurückgefahren oder sind ganz aus dem VCP ausgetreten.
Wir glauben außerdem, dass der Ausschluss von 14-16 Jährigen Fälle von Alkoholmissbrauch keinesfalls mindert, sondern manche sich, in scheinbarer Verantwortungslosigkeit wiegend, rücksichtsloser verhalten.
Alle Pinten/ Großkonstruktionen sollten außerdem zu jeder Zeit den Anspruch haben, für alle Teilnehmer*innen ein Safe Space zu sein, in dem alle aufeinander achten.
Es gibt unserer Meinung nach kein Verhalten, welches wir in einer Pinte mit 14-16 Jährigen verurteilen würden, aber in einer Pinte ab 16 dulden.
Auch Jugendschutztechnisch hat uns der Gesetzgeber Ausnahmen geschaffen, für Jugendhilfe und Brauchtumspflege, um die Teilhabe an kulturell wertvollen Veranstaltungen zu ermöglichen. Uns ist es wichtig, dass der kulturelle Schatz der aktuellen Jugendbewegung an die nächste Generation weiter gegeben werden kann. Dazu muss allerdings eine aktive Teilhabe der Jugend möglich sein.
Mit diesem Antrag möchten wir die Bedürfnisse unsere jungen, aktiven teilweise in Verantwortung stehenden Mitgliedern eine Stimme geben, denn es kann in unsren Augen nicht sein, dass in einem jugendbewegtem Verband, um rücksichtlosen Alkoholkonsum zu ermöglichen, elementare Mitglieder von wichtigen Veranstaltungsbestandteilen ausgeschlossen werden.
Wir schlagen vor ein weiteres Erkennnungsmerkmal z.B. Bändchen für diese Altersgruppe zu schaffen, mit der sie Zutritt zu oben genannten Bereichen erlangen, aber dennoch als unter 16 Jährige erkennbar sind und somit nach Jugendschutzgesetz vom Alkoholausschank ausgeschlossen sind. Dazu sollte v.a. die Alterskontrolle beim Bezug von alkoholischen Getränken direkt am Ausschanktresen erfolgen.
Antrag: | Konzept zur Abendgestaltung auf dem Bundeslager |
---|---|
Antragsteller*in: | Hannah Jasmin Kiefer |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.06.2025, 14:19 |
Kommentare