Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Bundesleitung (dort beschlossen am: 07.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.05.2025, 10:19 |
A10: rdp Vision
Antragstext
Der Bundesvorstand wird beauftragt, sich in Gremien des rdps und insbesondere
der Ringversammlung II/2025 für die Verabschiedung einer Vision für den rdp
einzusetzen. Die Bundesversammlung begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung
des Rings deutscher Pfadfinder*innenverbände (rdp e.V.) im Sinne der angehängten
Vision.
Die in der Ringversammlung zu beschließende Vision soll sich stark an dem der
Bundesversammlung vorgelegten Entwurf orientieren. Die Bundesversammlung
ermächtigt die Verbandsdelegation Abweichungen zuzustimmen, die nicht den
grundsätzlichen Charakter der Vision betreffen, sofern dies zur
Kompromissfindung mit den anderen Mitgliedsverbänden des rdps beiträgt.
Begründung
Die Zusammenarbeit im rdp auf Bundesebene hat sich in den letzten 10 Jahren massiv intensiviert. Strukturen des rdp wurden sukzessive an die jeweils aktuelle Situation angepasst, mangels Vision jedoch nicht an einem Zukunftsbild ausgerichtet.
Einige Meilensteine:
- 2007: Scouting 100 - gemeinsames Halstuch
- 2015ff: Gemeinsame Kontingente zu internationalen Großveranstaltungen (Jamboree, ...), Einführung rdp-Hemd
- 2017: Öffnung für weitere Verbände, Aufnahme BMPPD (AG Struktur Phase 1)
- 2021: Fusion von RdP, RDP und rdp e.V., neue Struktur der Organe und Gremien der Bundesebene (AG Struktur Phase 2)
- 2022: Ringschmiede als partizipative Großveranstaltung zur Zukunft des rdp
Zudem sind Herausforderungen der Verbände in den kommenden 15 Jahren (z.B. demografischer Wandel, offene Fragen der staatlichen und kirchlichen Finanzierung, etc.) in den derzeitigen Strukturen des rdp nicht berücksichtigt.
Der Bedarf für ein vereinbartes Zukunftsbild wurde erkannt und deshalb hat die Ringversammlung eine Arbeitsgruppe eingesetzt und beauftragt eine Beschlussvorlage für eine Vision zu erarbeiten. Basierend auf den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt „Ringschmiede 2022“ und eines Workshops mit den Bundesleitungen der Verbände wurden verschiedene Visionsbausteine entwickelt. Die Verbände haben sich in ihren Gremien der Bundesebenen mit diesen Bausteinen beschäftigt und Rückmeldungen gegeben. Basierend auf diesen Rückmeldungen wurde ein erster Entwurf des Visionstextes verfasst. Dieser Entwurf wurde in mehreren Iterationen, bei denen die AG durch eine Resonanzgruppe aus Vertreter*innen der Verbandsleitungen unterstützt wurde, zum finalen, hier vorgestellten Entwurf weiterentwickelt.
Eine Vision beschreibt einen wünschenswerten Zustand. Die Mitgliedsverbände können durch den Visionsprozess ausdrücken, wie sie sich die Zukunft des rdp vorstellen. Für die Gremien des rdp beantwortet die Vision handlungsleitende Fragen: Wofür machen wir das hier alles eigentlich? In welche Richtung können wir weiterarbeiten?
Generell brauchen Organisationen eine Vision, weil sie eine klare, inspirierende Orientierung bietet, die alle Mitglieder auf gemeinsame Ziele ausrichtet und langfristiges Handeln unterstützt.
Für den rdp steht die Klarheit über eine Richtung im Vordergrund. Sie gewährleistet, dass die Verbände und die rdp-Gremien auf ein Ziel hinarbeiten und wir unsere Zusammengehörigkeit stärken.
Zudem ist in den letzten Jahren deutlich geworden, dass sich der rdp oft (nur) an den Anforderungen der Gegenwart orientiert hat - das Zukunftsbild fehlte.
Wie soll es prozessual weitergehen?
Im Mai/Juni 2025 beraten die Bundesversammlungen und mandatieren ihre Verbandsdelegationen zur Zustimmung bei der Ringversammlung.
Im Oktober 2025 findet die Ringversammlung als höchstes beschlussfassendes Gremium des rdp statt und stimmt über den Visionstext ab.
Und was passiert dann mit der Vision?
Die Vision gibt einen Handlungsrahmen und ein übergeordnetes Ziel für die operativen Entscheidungen der Gremien des rdp. Aber sie stellt keinen Automatismus dar, das heißt, dass alle aus ihr abgeleiteten Maßnahmen (z.B. Veränderungen an der Satzung, Einsetzung von Arbeitsgruppen oder Durchführung von Veranstaltungen) durch die zuständigen Gremien beschlossen werden müssen. Dies stellt auch bei allen Schritten der Umsetzung der Vision die Mitbestimmung der Verbände und ihrer Gremien sicher.
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