| Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung VCP Baden (dort beschlossen am: 08.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.05.2026, 18:37 |
A8: Förderung von VCP Gliederungen
Antragstext
Die Mindestförderung ist der Standard-Beitrag eines Mitgliedes der zu fördernden
Gliederung plus 10 Euro für die Verwaltung in der VCP Bundeszentrale.
Der*die Fördernde kann eine höhere Förderung festlegen.
Veränderung der Förderung sind der VCP Bundeszentrale analog §3 Nr. 3
mitzuteilen.
Veränderung der Mindestförderung sind dem*der Fördernden analog §3 Nr. 4
mitzuteilen.
Begründung
In letzter Zeit haben Stämme Ressourcen verloren, auf die die Stämme über lange Zeit unentgeltlich zurückgreifen konnten. Dies sind insbesondere Gemeindehäuser der evangelischen Kirche, daneben sind aber auch ev. Jugendbildungsstätten geschlossen worden.
Die öffentliche Hand (Städte, Kreise und die Länder) haben zwar teilweise nach Corona die Tagessätze der Zuschüsse für Maßnahmen erhöht, aber die Zuschüsse für Material wurden heruntergefahren.
Stämme sind die wichtigste Ebene der VCP Arbeit. Aktive Stämme sind die Basis der Arbeit der Bezirke/Gaue/Regionen, Länder und des Bundes. Wir erreichen mit unseren Angeboten in der Pfadfinder*innen-Arbeit Kinder und Jugendliche zu allererst vor Ort in den Stämmen.
Dafür brauchen Stämme die notwendigen Ressourcen: Mitarbeitende, Gruppenleitungen und viel ehrenamtliches Engagement. Aber dafür braucht es auch Räume oder Pfadiheime, Material, Zelte und vieles mehr. Das alles kostet Geld.
Daher ist es notwendig Fördernde zu haben. Fördernde erhöhen die Sichtbarkeit in der Gesellschaft, stärken die Verbundenheit mit den Stämmen und helfen uns, unsere Wachstumsziele zu erreichen.
Diese Wachstumsziele erreichen wir nur wenn wir die Stämme – auch und insbesondere – finanziell stärken.

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