| Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2026 |
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| Antragsteller*in: | Landesversammlung VCP Sachsen (dort beschlossen am: 21.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.05.2026, 19:56 |
A9: Kein Alkohol auf Bundeslagern
Antragstext
Begründung
In der Aufarbeitungsstudie des VCPs wird Alkohol explizit als Risikofaktor benannt.
Wir haben als Mitarbeitende, Gruppenleitung, Stammesleitung und Veranstaltungsleitung eine Vorbildwirkung auf die uns anvertrauten Teilnehmenden.
Der Konsum von alkoholischen Getränken enthemmt und begünstigt grenzverletzendes Verhalten, Übergriffigkeit und Gewalt. Das betrifft nicht nur das Verhalten gegenüber Teilnehmenden, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, sondern gegenüber allen Personen, die sich auf einer Veranstaltung befinden.
Des Weiteren kann unter Umständen die Aufsichtspflicht nicht vollumfänglich ausgeführt werden.
Das häufige Argument: „Den Kontakt mit Alkohol in einem geschützten Rahmen auszuprobieren.“, ist aus Jugendverbands- und Präventionssicht nicht tragbar. Vermittelt wird, dass Alkoholkonsum im Rahmen des VCP Land Sachsen in Ordnung ist. Zugleich schaffen wir einen Raum, der nachweislich enthemmend gegenüber grenzverletzendem Verhalten, Übergriffen und Gewalt wirkt. Um den Umgang mit Alkohol zu lernen, sollte Bildungsarbeit zum Umgang mit Alkohol und dessen schädliche Wirkung stattfinden, die nicht wie bei den Pfadfinder*innen „Learning by doing“ heißt.

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