A3: Verbindliche Standards für Schutzschulungen
| Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesleitung (dort beschlossen am: 04.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.05.2026, 10:25 |
| Antragshistorie: | Version 1(04.05.2026) |
| Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesleitung (dort beschlossen am: 04.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.05.2026, 10:25 |
| Antragshistorie: | Version 1(04.05.2026) Version 1 |
Im VCP gibt es noch keine verbandsweit verbindlichen Standards für Schutzschulungen im Kontext sexualisierter Gewalt. Der Begriff einer Schutzschulung im VCP wird an verschiedenen Stellen unterschiedlich definiert. Dadurch entsteht mitunter eine fehlende Akzeptanz, wenn eine Person mit einer Schulung aus dem Land A an einer Veranstaltung des Lands B oder des VCP auf Bundesebene teilnimmt, die eine absolvierte Schutzschulung als Voraussetzung hat.
Wir schaffen einen gemeinsamen inhaltlich sowie strukturellen Standard für Schutzschulungen, was den jeweiligen Ansprüchen von Bundesverband und Ländern genügt und gegenseitig akzeptiert wird.
Kommentare
Jonathan:
Melanie Hoffmann:
Ich meine darüber wurdeim Bundesrat gesprochen. Ich müsste jetzt aber auch Protokolle dazu wälzen.... schaffe ich aktuell leider nicht.
Till Strang:
Jonathan: