Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Landesversammlung VCP RPS 2025 (dort beschlossen am: 08.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.05.2025, 09:34 |
A9: Qualifizierung von Hauptberuflichen zur Prävention sexualisierter Gewalt (bundesweit)
Antragstext
Die Bundesversammlung möge folgenden Antragstext beschließen:
Als VCP stellen wir sicher, dass für jeden Landesverband mindestens eine
hauptamtliche Ansprechperson zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt zur
Verfügung steht, die mit dem VCP Kontext vertraut ist und über eine
entsprechende fachliche Qualifizierung verfügt.
Begründung
Die Prävention sexualisierter Gewalt ist in den letzten Jahren aus gutem Grund sehr präsent. Sie ist zu einem der wichtigsten und herausfordernden Themen im VCP geworden. Viele Ehrenamtliche und auch berufliche Mitarbeitende befassen sich – zum Teil schon seit vielen Jahren – intensiv damit. Die VCP-Länder haben Schutzkonzepte entwickelt und Vertrauenspersonen gewählt. Das ist gut so!
Doch es reicht nicht aus, sich auf das Wissen und die Erfahrung der Menschen zu stützen, die sich schon lange – oft aus eigenem Antrieb – mit dem Thema befassen und die sich dazu größtenteils eigenständig weitergebildet und vernetzt haben. Es braucht dringend eine strukturell verankerte, professionelle Unterstützung von beruflichen Mitarbeitenden. Diese können mit ihren zeitlichen und fachlichen Ressourcen dabei unterstützen, das Schutzkonzept umzusetzen und weiterzuentwickeln.
Insbesondere im Interventionsfall kommen ehrenamtliche Vertrauensperson schnell an ihre Grenzen – sie fühlen sich dann überfordert und alleine gelassen. In der intensiven Interventionsphase müssen sie außerdem sehr viel Zeit neben all ihren Alltagstätigkeiten investieren. Wer eine Intervention anstößt, muss darüber hinaus immer mit einem eskalierenden Konflikt, Gegenwind und Anfeindungen rechnen.
Daher ist es zentral, dass die handelnden Personen professionell unterstützt werden. Gerade durch die Einführung der Schutzkonzepte kommt es zu einem erhöhten Fallaufkommen, da sexualisierte Gewalt endlich ansprechbar wird.
Selbstverständlich sollte dort, wo das Interventionskonzept es vorsieht, auch eine externe Fachberatungsstelle hinzugezogen werden. Jedoch besteht für die verantwortlichen Personen (Landesvorstände, Vertrauenspersonen, Bildungsreferent*innen) die Notwendigkeit, innerhalb des Systems VCP, der VCP-Strukturen, zu handeln und zu entscheiden. Daher müssen auch sie einbezogen und für diesen Fall geschult werden.
Wenn ehrenamtliche Landesvorstände und Vertrauenspersonen wechseln, bieten Bildungsreferent*innen darüber hinaus Kontinuität. Sie können und müssen dafür sorgen, dass die Prävention sexualisierter Gewalt im Fokus bleibt und alle Verantwortlichen entsprechend geschult werden.
Der VCP (Bund) könnte in Rücksprache mit den VCP-Ländern eine Schulung für die Bildungsreferent*innen von externen Anbietern initiieren, die auf den VCP zugeschnitten ist. Alternativ könnte der VCP eine entsprechende Weiterbildung empfehlen und die zuständigen Träger in den VCP-Ländern darum bitten, ihre Mitarbeitenden zu einer Teilnahme zu verpflichten.
Mögliche Schulungen zur Anregung:
*Dauer: 130 Stunden
Kommentare
Kai Bendig:
Zum einen müssen die finanziellen Kapazitäten ausreichen, zum anderen müssen dann bei Landesbüros mit nur ein oder zwei Beschäftigten auch Personen eingestellt werden die sich dem mächtig fühlen.
Oder ist auch die Abbildung über die Bundeszentrale möglich?
ronge: