Veranstaltung: | VCP Bundesversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Landesversammlung Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 08.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.04.2025, 15:47 |
A5: Regelung zum Alkoholausschank auf dem Bundeslager 2026
Antragstext
(2) Es ist nur der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken, die nach
dem Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit ab 16 Jahren konsumiert werden
dürfen, zugelassen (z.B. Bier, Wein, Sekt). Nur die Oasen dürfen alkoholische
Getränke ausschenken. Es ist explizit verboten selbst alkoholische Substanzen
mitzubringen oder selbst mitgebrachte alkoholische Substanzen zu konsumieren.
(4) Der Zugang zu den Oasen ist grundsätzlich allen Teilnehmenden gestattet und
es ist uns ein Anliegen, dass die Oasen nicht nur Kneipen, sondern auch zentrale
Treffpunkte sein sollen. Sobald der Alkoholausschank beginnt, ist dafür Sorge zu
tragen, dass Menschen unter 16 Jahren keinen Zugang mehr zu der Oase haben. Es
soll auf die alkoholfreien Oasen verwiesen werden.
(5) Menschen zwischen 16 und 18 Jahre dürfen pro Abend und Person eine
Maximalmenge von 27g reinem Alkohol konsumieren. Dies entspricht ca. 2 Bier
(0,33l) oder 1 Wein (0,25 l).
Menschen ab 18 Jahren dürfen pro Abend und Person eine Maximalmenge von 55g
reinem Alkohol konsumiert werden. Dies entspricht ca. 4 Bier (0,33l) oder 2 Wein
(0,25 l).
(7) Schutzkonzept: Es wird bis zum Bundeslager ein umfangreiches Schutzkonzept
erstellt, welches auch den Umgang mit und Konsum von Alkohol behandelt. Im
Schutzkonzept sind mindestens folgende Dinge geregelt: nüchterne Ansprechpartner
für Gruppenkinder, nüchterne Personen mit Führerschein, Aushängen von Kontakten
und Anlaufstellen vor Ort.
Begründung
Das Bundeslager ist ein Großlager, bei dem rund 5000 Pfadfinder*innen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammenkommen.
Der VCP e.V. ist ein Kinder- und Jugendverband, es liegt in unserer Verantwortung Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und sichere Räume zu schaffen. Der Konsum von berauschenden Substanzen widerspricht diesem Grundsatz.
Gleichwohl sind wir uns dessen bewusst, dass es im Bundesverband viele Gruppen gibt, bei denen Alkoholkonsum, wie in der breiten Gesellschaft, teil des Miteinanders ist.
Wir möchten kein generelles Alkoholverbot auf dem Bundeslager beantragen, da wir hier ein sehr großes Potential sehen, dass dieses heimlich umgangen wird. Hier würden wir dann die Kontrolle was und wie viel getrunken wird vollständig verlieren. Da hochprozentiger Alkohol einfacher zu schmuggeln ist, sehen wir eine große Gefahr, dass dieser auch auf dem Lager konsumiert werden würde. Gleichzeitig ist die Hemmschwelle sich Hilfe zu holen, wenn es Menschen schlecht geht oder sich Menschen unwohl fühlen sehr hoch, da man sofort zur “Petze” wird oder evtl. selbst im betrunkenen Zustand Hilfe holen muss. Mit dem Alkoholkonzept wollen wir einen Rahmen schaffen, in dem es für alle Beteiligten möglich ist, einfach zu intervenieren, wenn es Menschen schlecht geht. Daher halten wir einen kontrollierten Ausschank für sinnvoll. Mit der klar limitierten Menge an Alkohol pro Person und Abend beugen wir dem Risiko von Alkoholexzessen vor.
Wir sind uns bewusst, dass wir Teilnehmende und Leitungen auf dem Lagerplatz haben werden, die einer Risikogruppe angehören für riskanten Alkoholkonsum.
Wir rufen alle Menschen im Bundesverband dazu auf ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und sich zu bemühen riskanten Alkoholkonsum zu reduzieren und dadurch gesundheitliche Schäden zu vermindern. Schon geringe Mengen an Alkohol führen zu destruktiven Entwicklungs- und Umbauprozessen im Gehirn.
Wir wollen mit diesem Antrag den Konsum von Alkohol für alle so sicher wie möglich gestalten. Dazu gehört ein transparent gemachtes Schutzkonzept mit den oben genannten Inhalten.
Die erlaubte Menge orientiert sich am Nordlager 2016 und 2024, wo ein ähnliches Konzept zum Thema Alkohol bereits gut funktioniert hat.
Kommentare
Christopher Klatt:
Kritikpunkt: Pauschale Alkoholgrenze unabhängig vom Körpergewicht
Die festgelegten Maximalmengen (27g für 16–18-Jährige, 55g ab 18 Jahren) basieren auf einem Durchschnittswert, ignorieren jedoch wesentliche medizinische Fakten:
Alkohol wirkt je nach Körpergewicht und Stoffwechsel unterschiedlich stark.
Eine Person mit 50 kg Körpergewicht hat eine wesentlich höhere Blutalkoholkonzentration (BAK) bei derselben Menge Alkohol als eine Person mit 100 kg.
Beispiel:
Laut der Widmark-Formel ergibt sich bei 27g Alkohol für eine Person mit:
50 kg Körpergewicht: ca. 0,86 ‰
100 kg Körpergewicht: ca. 0,43 ‰
Das bedeutet konkret: Eine kleinere, leichtere Person kann mit der „erlaubten Menge“ bereits gesundheitlich bedenkliche Alkoholwerte erreichen – deutlich schneller als eine schwerere Person. Die Einheitsgrenze suggeriert Sicherheit, wo keine ist, und führt damit eher zu einer Scheinsicherheit als zu echtem Schutz.
Was würdet ihr denn als Lösung dort vorschlagen, mein Vorschlag wäre tendenziell:
Statt fixer Mengen wäre ein individuell angepasstes System sinnvoller – etwa in Kombination mit Aufklärung vor Ort, realistischen Grenzen, und einem klaren Notfall- und Interventionskonzept.
Zusätzlich sollte geprüft werden, ob es praktikabel wäre, sich an Promillegrenzen oder einem „Stufenmodell“ (z. B. maximal 0,3‰ für U18) zu orientieren. Auch ein freiwilliges Armband-System für Alkoholkonsum wie bei einigen Musikfestivals könnte Sicherheit schaffen, ohne zu stark zu reglementieren.
Jessica Schlottke:
diesem Antrag geht eine längere Diskussion voraus auf Landes- wie auch auf Bundesebene. Auf Landesebene sind wir beim Nordlager 2016 und 2024 gut gefahren. Das soll natürlich nicht heißen, dass die festen Grenzen grundsätzlich Sicherheit bieten. Unsere Sicherheit ist, dass wir regulär auf unseren Veranstaltungen gar keinen Alkohol konsumieren, wenn wir mit anderen Landesverbänden gemeinsame Aktion machen, aber eine gemeinsame Lösung anstreben.
Wenn man sich die Empfehlungen der WHO anschaut, ist 0,0 die Grenze. Jeder Tropfen Alkohol ist schädlich, das schreiben sie in den neuen Empfehlungen zum Umgang mit Alkohol. z.B. hier: https://www.who.int/europe/de/news/item/28-12-2022-no-level-of-alcohol-consumption-is-safe-for-our-health
Nun stellt sich aber schnell heraus, das das bei vielen Pfadigruppen (noch?) nicht umsetzbar ist. Gehört dort, wie auch in der restlichen Gesellschaft, so eng zur Identität und Sozialisierung dazu, dass ein Verbot undenkbar scheint.
In der Vergangenheit gab es auf dem Bundeslager immer wieder Menschen, die ihre Grenzen nicht kannten, die deutlich betrunken waren, die teilst ihre Dienste am Folgetag nicht antreten konnten, etc. Also wollen wir es nicht auf "Selbstverantwortung" schieben, wie es nun leider bei anderen Anträgen der Fall ist.
Du hast natürlich recht, dass diese Grenzen viel zu hoch angesetzt sind. Wir appellieren darüber hinaus an den Menschenverstand, an Gruppenleitungen, an Oasenpersonal und an die umliegenden Pfadis.
Ein Stufenmodell wäre vermutlich besser, aber ich wüsste persönlich nicht wer oder wie man das transparent, verständlich und umsetzbar/überprüfbar implementieren könnte (wobei Umsetzungsfragen grundsätzlich erstmal nicht zu den inhaltlichen Anträgen gehören).
Es ist und bleibt ein heiß diskutiertes Eisen.
Mein ganz persönlicher Wunsch ist, dass alle Oasen ein Ort sind, an denen sich alle Menschen wohlfühlen können, das konnte ich beim letzten Bundeslager leider nicht immer; und dass zu keiner Zeit ein Mensch betrunken auf einem Zeltlager für Kinder und Jugendliche ist.
Kai Bendig:
Meinem Verständnis nach darf also nicht in Zelten ausgeschenkt und konsumiert werden sondern nur in "Biergärten" oder z.B. dem Eingangsbereich der Wilden Maus auf dem BuLa 22
Hierfür würde mich eine Begründung dieser Idee interessieren.
Lilli Graetke:
Kai Bendig:
Jonathan:
wie wollt ihr den die ausgeschenkte Menge an Alkohol pro Person oasenübergreifend kontrollieren? Mir fällt da kein System ein, was nicht zusätzlichen Aufwand und Missbrauchspotential mitbringt. (Bekommt dann jeder ein entsprechendes "Trinkerheft" oder darf sich jeden Abend eine Anzahl an "Alkoholmarkern" abholen?)
Jessica Schlottke:
Umsetzungsfragen sind kein Teil der Antrags. Die BV beauftragt letzten Endes die Bundeslagerleitung mit einer Umsetzung. Ideen, von denen ich bisher gehört habe, waren besagte "Alkoholmarken" oder technische Lösungen mit Chip an den Armbändern. Wenn man weiter überlegt, gibt es vielleicht auch noch weitere Ideen.
Missbrauchspotenzial gibt es leider immer und überall. Wer gegen Regeln verstoßen will, der tut es.
Liebe Grüße und Gut Pfad!